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Berechtigtes Interesse
Bestimmte Unterlagen (beispielsweise den Grundbuchauszug oder das Baulastenverzeichnis) erhalten Sie nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt. Die Rechtsgrundlage dafür findet sich zum Beispiel in § 12 GBO oder in den Bauordnungen der einzelnen Länder.
Ein berechtigtes Interesse liegt beispielsweise vor, wenn Sie Eigentümer/in des Grundstücks sind oder dazu bevollmächtigt wurden. Zudem kann ein berechtigtes Interesse auch vorliegen, wenn Sie das Grundstück kaufen wollen oder für Sie ein Recht im Grundbuch eingetragen ist.
Bitte wählen Sie, welches berechtigte Interesse bei Ihnen vorliegt.
Trifft keine Kategorie zu, wählen Sie bitte "Sonstiges" und machen nähere Informationen im Textfeld.
Personalausweis
Allgemeine Hinweise
Auf den folgenden Seiten geben Sie alle notwendigen Daten ein, die für den entsprechenden Antrag beim Grundbuch- oder Katasteramt notwendig sind. Nach Absenden des Formulars kümmern wir uns um die Antragsstellung und die Korrespondenz mit den jeweils für Sie zuständigen Stellen.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Informationen & Unterlagen:
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